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1.
Stichwort:
Burggraftum Nürnberg
Text:
Urspr. Aufgaben des Bgf. von N waren die Repräsentation des ksl. (->) Stadtherrn während dessen Abwesenheit sowie die Bewachung und Verteidigung der Reichsburg ((->) Kaiserburg). Seit Beginn des 12. Jh. lag das Amt in den Händen der Edelfreien von (->) Raabs, nach deren Aussterben 1190 wurde es 1191/92 durch Ks. (->) Heinrich VI. als erbliches Reichslehen an die (->) Zollern verliehen. Diese büßten zwar schon bald einen wesentlichen Teil ihrer urspr. Kompetenzen ein, konnten sich jedoch allem Anschein nach im Interregnum wichtige neue Befugnisse aneignen. 1273 wurde Bgf. Friedrich III. (1260-97) zum Dank für seine Wahlhilfe durch Kg. Rudolf von Habsburg (1273-91) mit dem B., der bei dieser Gelegenheit erstmals erwähnten (->) Burggrafenburg, der Burgtorhut ((->) Burghut) vermutlich über das (->) Vestnertor, dem (->) Kaiserlichen Landgericht B., der Teilnahme am (->) Stadtgericht und 2/3 seiner Einnahmen, jeweils 10 Pfund Pfennigen jährlich vom Schultheißenamt ((->) Reichsschultheiß) und vom (->) Zoll, 1 Schilling von jeder Schmiede sowie Zins und einem Schnitter zur Erntezeit von jeder Hofstätte auf der (->) Lorenzer Stadtseite belehnt. Im Reichsforst bekam er das dritte Wild, den dritten Baum und alle liegenden Bäume, außerdem das (->) Forstmeisteramt im (->) Sebalder Reichswald. Als Zugehörungen des Burggrafenamts werden die Dörfer (->) Wöhrd und (->) Buch, das oppidum Schwand, die Burg Creussen sowie die (->) Vogtei über das Kloster Münchsteinach genannt. Die kgl. Verleihung all dieser Elemente landesherrlicher Gewalt sollte offenkundig die von den Zollern bereits in Gang gebrachte Bildung einer Territorialgrafschaft ('comicia') unterstützen. Im 14. Jh. wurden viele der genannten bgfl. Besitzungen und Rechte von der um vollständige Autonomie innerhalb ihrer Mauern bemühten und zur (->) Reichsstadt gewordenen Stadt N massiv angefochten, was entscheidend zum allmählichen Rückzug der Zollern aus N beitrug. Endgültig endete die Präsenz der Bgf. in N 1427 durch den Verkauf der Burggrafenburg an den (->) Rat der Stadt durch Bgf. (->) Friedrich VI. Auch nach derÜbernahme des Titels Mgf. von Brandenburg 1417 führten die Zollern den längst inhaltsleer gewordenen Bgf.titel weiter als Zeichen ihrer historischen Wurzeln und wohl auch als Warnsignal an das rivalisierende N ((->) Markgraftum Ansbach).
Literatur:
Pfeiffer, G., Comicia burcgravie in Nurenberg, in: JfL 11/12 (1954), 45-52. Twellenkamp, M., Die Bgf. von N und das deutsche Königtum (1273-1417), N 1994.