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Stadtarchiv Nürnberg
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Stichwort:
Kirchweihschutz
Text:
(->) Landeshoheit in Franken ergab sich vor Ort aufgrund eines Konglomerats von verschiedenen Herrschaftsrechten. Neben der (->) vogteilichen Obrigkeit, der Kirchenhoheit, der (->) Dorfherrschaft und den Regalien gehörte dazu der K. Diese urspr. dem Patronatsherren ((->) Kirchenpatronate) zustehende, dann aber immer mehr vom Territorialherren vereinnahmte Gerechtsame bestand aus der Ausrufung des Friedens während der Kirchweihfeierlichkeiten und dem Empfang der dafür zu reichenden Abgabe. Damit kam dem K. demonstrativer Charakter bezüglich der Bindung der Bevölkerung an eine Herrschaft zu. Welche Folgen ein strittiger K. im konkurrierenden Machtgefüge zwischen Territorien haben konnte, zeigt die (->) Schlacht im Wald von 1502.
Literatur:
Hofmann, H. H., Adelige Herrschaft und souveräner Staat, München 1962, 52.
Autor:
Rupprecht


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