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Zur Verwaltung insbesondere der (->) Neuen Landschaft hat der (->) Innere Rat in (->) Altdorf, (->) Betzenstein, (->) Engelthal, (->) Gräfenberg, Hauseck (ab 1610 von (->) Velden aus mitverwaltet), (->) Hersbruck, (->) Hiltpoltstein, (->) Hohenstein (ab 1764 von Hiltpoltstein aus mitverwaltet), (->) Lauf, (->) Lichtenau, (->) Reicheneck, Velden und (->) Wildenfels (ab 1625 von Hiltpoltstein aus mitverwaltet) P. eingerichtet, die nach dem Amtssitz benannt wurden. Sie waren dem (->) Landpflegamt in N untergeordnet und mit einem Pfleger, i.d.R. aus den (->) ratsfähigen Geschlechtern, besetzt; diesem standen ein juristisch geschulter Schreiber und je nach Größe des P. weitere Beamten zur Seite. Der Pfleger war Vertreter des Rats und für die Wahrung der Hoheitsrechte wie Blutbann und Wildbann zuständig ((->) Landeshoheit, (->) Fraisch). Innerhalb seines Sprengels hatte er Steuern sowie Zinsen, Gülten und (->) Zehnten zu erheben, den Marktbetrieb zu überwachen, das Schulwesen zu beaufsichtigen und generell den Frieden zu wahren.
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