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Angesichts der Aufgaben und Bestrebungen der (->) Kaiserlichen Subdelegationskommission war das N (->) Patriziat ab 1797 bestrebt, seine eigenen Interessen zu wahren. Ihm ging es um die Kapitalien, die die patrizischen Familien und ihre Stiftungen der Stadt geliehen hatten, um die Verhinderung eventueller Benachteiligungen bei der Einführung eines neuen Steuersatzes und um ihre eigenherrschaftlichen Rechte sowie die Jurisdiktion. Den Anstoß zur Errichtung des S. gab der Assessor am (->) Stadt- und Ehegericht Christoph Wilhelm Friedrich (->) Stromer v. Reichenbach (1737-1805). Ihm schwebte zunächst eine rein juristische Vertretung in Form eines Patrons des Patriziats vor, wofür sich aber keine geeignete Person fand. Deshalb entschloß man sich 1799, drei besonders rechtskundige Patrizier (außer Stromer waren dies der Losungsrat Johann Christoph Sigmund (->) Kreß v. Kressenstein und der Pfleger des (->) Landalmosenamts Martin Carl Wilhelm v. (->) Woelckern) per Urkunde als Interessenvertreter zu benennen, womit der S. ins Leben gerufen war. 1800 wurde mit Christoph Karl Sigmund v. (->) Holzschuher (1777-1861) auch der erste Patron des S. benannt. Stimmberechtigt im S. waren alle männlichen Angehörigen des Patriziats, die entweder 24 Jahre alt oder verheiratet waren oder ein Amt bekleideten. Seit 1803 bestand er aus sieben gewählten Mitgliedern, 1806 wurde die Anzahl wieder auf drei reduziert. Von Anfang an vertrat der S. v.a. das Anliegen der patrizischen (->) Familienstiftungen gegenüber der Subdelegationskommission, ein Anliegen, das sich im Kampf gegen die Bestimmungen des bayerischen Fideikommißedikts von 1808 fortsetzte und seitdem ausschließlich auf die Familienstiftungen ausgerichtet blieb. Der S. hat die Umbrüche von 1918 und 1945 überdauert und besteht bis heute als Vereinigung der patrizischen Familien.
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Literatur:
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Hirschmann, G., Beiträge zur Geschichte des N Patriziats am Ende der Reichsstadtzeit, in: MVGN 52 (1963/64), 269-286.
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