2. BM Vogel:               01:43:37

 

StR Ulrich:                  01:43:45

 

StR Gradl:                   01:44:51

 

StR Ulrich:                  01:45:14

 

StR Gradl:                   01:45:53

 

StR Ulrich:                  01:46:09

 

StR Gradl:                   01:46:11

 

StR Ulrich:                  01:46:17

 

2. BM Vogel:               01:46:21

Abstimmung über Gutachtenvorschlag 4.2.

 


Empfehlungsvorschlag:

 

 

Gutachtenvorschlag:

 

Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:

 

1. der Entwurf zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, Änderung 8a,

    Bereich Brunecker Straße West (Plan Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018)

    mit der Begründung vom 15.08.2018 gebilligt (2. Beschluss) wird.

 

2. auf der Grundlage des Plans Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018 und der Begründung vom

    15.08.2018 einschließlich des Umweltberichtes vom 10.08.2018 die öffentliche Auslegung

    gemäß § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt werden soll.

 

    Das Auslegungsverfahren soll in folgender Form durchgeführt werden:

    - Dauer der öffentlichen Auslegung: 1 Monat

    - Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf

      die Ziele und die verfügbaren umweltbezogenen Informationen

      sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen

      und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit

    - Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV)

 

Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB mindestens 1 Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 27.09.2018:

 

1. billigt der Stadtrat den Entwurf zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan,

    Änderung 8a, Bereich Brunecker Straße West (Plan Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018)

    mit der Begründung vom 15.08.2018 und

 

2. beschließt auf der Grundlage des Plans Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018 und der

    Begründung vom 15.08.2018 einschließlich des Umweltberichtes vom 10.08.2018

    die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB durchzuführen.

 

    Das Auslegungsverfahren soll in folgender Form durchgeführt werden:

    - Dauer der öffentlichen Auslegung: 1 Monat

    - Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele

      und die verfügbaren umweltbezogenen Informationen

      sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen

      und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit

    - Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV)

 

Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB mindestens 1 Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.