OBM Dr. Maly: 00:51:33
Empfehlungsvorschlag:
Gutachtenvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss
begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:
1. der Entwurf zum
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, Änderung 8a,
Bereich Brunecker Straße West (Plan Nr.
FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018)
mit der Begründung vom 15.08.2018 gebilligt
(2. Beschluss) wird.
2. auf der Grundlage des
Plans Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018 und der Begründung vom
15.08.2018 einschließlich des
Umweltberichtes vom 10.08.2018 die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt werden
soll.
Das Auslegungsverfahren soll in folgender
Form durchgeführt werden:
- Dauer der öffentlichen Auslegung: 1 Monat
- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit
Hinweis auf
die Ziele und die verfügbaren
umweltbezogenen Informationen
sowie Hinweis auf Ort und Zeit der
Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen
und auf Äußerungs- und
Erörterungsmöglichkeit
- Information der Arbeitsgemeinschaft der
Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV)
Die o.g. Beschlüsse sind
gemäß § 3 Abs.2 BauGB mindestens 1 Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich
bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten
des Stadtplanungsausschusses vom 27.09.2018:
1. billigt der Stadtrat den
Entwurf zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan,
Änderung 8a, Bereich Brunecker Straße West
(Plan Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018)
mit der Begründung vom 15.08.2018 und
2. beschließt auf der
Grundlage des Plans Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018 und der
Begründung vom 15.08.2018 einschließlich
des Umweltberichtes vom 10.08.2018
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB
durchzuführen.
Das Auslegungsverfahren soll in folgender
Form durchgeführt werden:
- Dauer der öffentlichen Auslegung: 1 Monat
- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit
Hinweis auf die Ziele
und die verfügbaren umweltbezogenen Informationen
sowie Hinweis auf Ort und Zeit der
Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen
und auf Äußerungs- und
Erörterungsmöglichkeit
- Information der Arbeitsgemeinschaft der
Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV)
Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB mindestens 1 Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.